WAS TUN BEI

Falsche Strafbefehle

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Interessen nach einem Strafbefehl zu vertreten. Es gibt in der Praxis leider viele Fälle, in denen Strafbefehle fehlerhaft sind und die Strafbarkeit nicht korrekt geprüft wurde.


Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, empfehle ich Ihnen dringend, innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Ich kann dann für Sie tätig werden und prüfen, ob der Strafbefehl inhaltlich korrekt ist oder nicht. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Strafbefehl genauso vollstreckt werden kann wie ein strafrechtliches Urteil.


Daher sollten Sie keinesfalls den Fehler machen, den Strafbefehl einfach hinzunehmen, sondern Ihre Rechte wahrnehmen und sich anwaltlich beraten lassen. Gerne stehe ich Ihnen dabei zur Seite und vertrete Ihre Interessen gegenüber den Behörden.